Der Weg zum Hörgerät bei
Audio Danube
Der Weg zum ersten Hörgerät wirkt manchmal vielleicht kompliziert. Wir begleiten Sie gerne Schritt für Schritt: Von der ersten Orientierung bis zur langfristigen Betreuung.
Schritt 1 – Der kostenlose Hörtest
Alles beginnt mit einem Gespräch. Wir fragen nach Ihrem Alltag, Ihrem Beruf, Ihren Hobbys und den Situationen, in denen Ihnen das Hören Mühe bereitet. Danach führen wir einen Hörtest in unserer schalloptimierten Artmix-Kabine durch – ca. 20–30 Minuten, kostenlos und unverbindlich.
Im Anschluss erklären wir Ihnen die durchgeführte Hörmessung und besprechen das Ergebnis gemeinsam. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Handlungsbedarf besteht, oder ob wir eine Kontrolle in einem Jahr empfehlen, weil ein Hörgerät zum aktuellen Zeitpunkt unserer Einschätzung nach noch keine Verbesserung bringen würde.
Sie können gerne auch zuerst zu uns kommen und danach erst mit unserem Messergebnis zur HNO-Praxis Ihrer Wahl – das ist möglich und für viele Menschen ein angenehmer erster Schritt.


Schritt 2 – Der HNO-Arzt
Für die Krankenkassen-Zahlung für Hörgeräte ist eine Untersuchung und Verordnung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gesetzlich erforderlich. Die Ärztin oder der Arzt stellt fest, ob eine behandlungsbedürftige Hörminderung vorliegt, und stellt die Verordnung für Heilbehelfe und Hilfsmittel aus.
Falls Sie noch keine HNO-Praxis haben, können wir Ihnen eine Übersicht mit Auswahl aller Praxen in der Nähe unserer Standorte geben.
Sie können gerne auch zuerst zu uns kommen und danach erst mit unserem Messergebnis zur HNO-Praxis Ihrer Wahl – das ist möglich und für viele Menschen ein angenehmer erster Schritt.
Schritt 3 – Die Anpassung mit Sondenmessung
Bringen Sie die Verordnung für Hörgeräte gerne zu Ihrem Termin bei uns mit. Gemeinsam wählen wir Hörsysteme aus, die zu Ihrem Hörverlust, Ihrem Alltag und Ihrem Budget passen. Wir fragen nach Handy-Nutzung, Musikgewohnheiten und ob eine Bluetooth-Verbindung gewünscht ist.
Dann folgt die Anpassung mit Sondenmessung: Eine hauchdünne Sonde misst den Schall direkt vor Ihrem Trommelfell und zeigt uns, ob die Einstellung optimal passt.
Für die Erstanpassung von Hörgeräten und das Erklären der Handhabung und Pflege nehmen wir uns bis zu 1,5 Stunden Zeit.


Schritt 4 – Gemeinsames Hören
Gemeinsames Hören: Dazu bewegen wir uns unmittelbar nach der Anpassung zum offenen Fenster am Kagraner Platz oder in die Fußgängerzone am Schwedenplatz. Klangfarbe, Lautstärke und Programminhalte werden nach Ihren ersten Eindrücken auf Ihre Wahrnehmung abgestimmt und gegebenenfalls nachjustiert. Nach der Anpassung nehmen Sie die Geräte für 14 Tage mit nach Hause – kostenlos und unverbindlich. Sie tragen die Hörgeräte im Idealfall von früh bis spät, ca. 12 Stunden täglich. Je mehr Klangeindrücke Sie sammeln, umso besser – ganz gleich ob bei der Arbeit, im Restaurant, in der Natur, bei Familiengesprächen, beim Fernsehen, oder alleine in vermeintlicher Stille beim Lesen zu Hause.
Sie sind bereits Hörgeräteträger/in?
Auf Ihren Wunsch bemühen wir uns auch gerne um technische Aufrüstung, Nachjustierung oder gar Neueinstellung Ihrer bestehenden Systeme. Ihre Zufriedenheit und Ihr maximaler Hörgewinn sind unser größtes Ziel.

Schritt 5 – Abschluss und 6-Jahre-Service
Wenn Sie zufrieden sind und die Hörgeräte behalten möchten, schließen wir die Versorgung ab. Die gesamte Abwicklung mit der Krankenkasse – Einreichen der Formulare, eventuelle Rückfragen – übernehmen wir für Sie.
Mit dem Kauf beginnt unsere sechsjährige Servicedienstleitung: Alle drei Monate reinigen wir Ihre Hörgeräte professionell vor Ort für Sie und die Einstellung wird bei Bedarf nachjustiert – alles im Rahmen der Krankenkassen-Servicepauschale und somit ohne Zusatzkosten für Sie.

Häufig gestellte Fragen
In der Regel rechnen wir vom Erstgespräch bis zum Abschluss mit ca. 4–8 Wochen. Für unseren Ersttermin benötigen wir aktuell ca. 2–3 Wochen Vorlaufzeit. Wir bemühen uns, den Ablauf so angenehm und unkompliziert wie möglich für Sie zu gestalten.
Dann suchen wir gemeinsam nach einer anderen Lösung. Sie können andere Modelle oder andere Technikstufen testen. Wenn Ihre Erwartungen nicht erfüllt werden, geben Sie die Hörgeräte einfach zurück – ohne entstandene Kosten. Ausschließlich für komplett für Sie maßproduzierte Im-Ohr-Hörgeräte sehen wir uns gezwungen, eine Abbruch-Pauschale zu verrechnen. Selbstverständlich machen wir Sie hierauf jedoch stets im Vorhinein aufmerksam.
Hörtest, Erstgespräch, Anpassung und die gesamte Testphase sind kostenlos. Bei Basismodellen, die die Krankenkasse komplett für Sie finanziert, entstehen auch danach keine Eigenkosten. Bei höherwertigen Modellen besprechen wir den Eigenanteil vorab transparent mit Ihnen.
Die gesetzliche Mindestgebrauchsdauer für Hörgeräte beträgt seit 1.5.2026 sechs Jahre. In diesem Zeitraum sind Service-Leistungen durch die Krankenkassen-Pauschale abgedeckt. Nach sechs Jahren haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Neuversorgung.
